Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß §§ 12 ff. Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, dass der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient.

Für uns ABC Umformtechnik ist es sehr wichtig, Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten, um Schaden unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartnern abzuwenden.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen haben wir die ANKIN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut.

Jede/r Mitarbeiter/in kann ab dem 01.12.2023 die interne Meldestelle unter www.ANKIN.de, per Email (mail@ankin.de) oder telefonisch (069 6783059-0) kontaktieren. Dadurch können Sie mögliche Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen sowie Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher melden. Die Kanzlei ANKIN unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet die jederzeitige Vertraulichkeit Ihrer Daten und Informationen.

Sollten Sie bei der ABC Umformtechnik Kenntnis erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle wenden. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft.

Gibt es Grund zur Annahme, dass ein Verstoß vorliegt, wird eine Ermittlung eingeleitet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.